2022: Pflegeversicherung wird für Kinderlose teurer

2022: Pflegeversicherung wird für Kinderlose teurer

Ab dem 01.01.2022 steigt der Beitragszuschlag für Kinderlose in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Grund hierfür ist die vom Gesetzgeber beschlossene Pflegereform. Mit dieser sollen u.a. Pflegebedürftige finanziell entlastet und die Rahmenbedingungen in der Pflege verbessert werden.

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), das u.a. die Pflegereform enthält, tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Hintergrund des Beitragszuschlags für Kinderlose in der gesetzlichen Pflegeversicherung und beschreibt, wie sich seine Erhöhung für Arbeitnehmer auswirkt.

Der Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung

Seit dem 01.01.2005 zahlen Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr zusätzlich zum jeweils aktuellen Beitragssatz (seit 2019: 3,05%) einen Beitragszuschlag für die gesetzliche Pflegeversicherung. Er beträgt 0,25 Beitragssatzpunkte. Den Beitragszuschlag zahlt der Arbeitnehmer allein.

Grund für die Einführung war ein Urteil, in dem das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte, Kinderlose stärker an der Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung zu beteiligen.

Vom Beitragszuschlag ausgenommen sind kinderlose Mitglieder, die vor dem 01.01.1940 geboren sind, Bezieher von Arbeitslosengeld II sowie Wehr- und Zivildienstleistende.

Kinder im Sinne des Gesetzgebers sind eigene Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder und Pflegekinder. Die Betreuung von Adoptiv- und Stiefkindern führt jedoch nur zu einer Befreiung vom Beitragszuschlag in der gesetzlichen Pflegeversicherung, wenn das Kind zu Beginn noch nicht erwachsen war.

Pflegereform 2022

Mit der Pflegereform 2022 soll die Pflege in Deutschland ab dem kommenden Jahr sowohl für Pflegebedürftige als auch für pflegende Angehörige und das Pflegepersonal verbessert werden.

Wichtige Eckpunkte der Reform sind nach Aussage der Bundesregierung:

  • Altenpflegeeinrichtungen können ab dem 01. September 2022 nur noch neue Versorgungsverträge mit den Pflegekassen abschließen, wenn sie ihr Pflegepersonal tarifvertraglich oder mindestens in entsprechender Höhe entlohnen.
  • Pflegebedürftige erhalten ab dem 01. Januar 2022 Zuschläge von den Pflegekassen (begrenzt, abhängig von der Aufenthaltsdauer).
  • Pflegekräfte können künftig mehr entscheiden (bei der Verordnung von Pflegehilfsmitteln, in der häuslichen Pflege etc.).
  • Es erfolgt eine weitere Umsetzung der Personalbemessung für verbindlichere Personalschlüssel in den Heimen.
  • Die pauschale Beteiligung der Gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten der medizinischen Behandlungspflege in der vollstationären Pflege wird verstetigt.
  • Stärkung der Versorgung in der Kurzzeitpflege
  • Einführung einer neuen Leistung Übergangspflege im Krankenhaus

Finanziert werden soll die Pflegereform durch einen pauschalen Bundeszuschuss von jährlich einer Milliarde Euro und der Erhöhung des Beitragszuschlags für Kinderlose.

Erhöhung des Beitragszuschlags für Kinderlose in der Pflegeversicherung ab 2022

Ab dem 01.01.2022 erhöht sich der Beitragszuschlag für Kinderlose, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, um 0,1 Beitragssatzpunkte. Er beträgt dann 0,35% anstatt 0,25%. Damit ergibt sich für diese Beitragszahler ab dem kommenden Jahr ein Gesamtbeitragssatz von 3,05% + 0,35%= 3,4% für die gesetzliche Pflegeversicherung.

Da Arbeitnehmer den Beitragszuschlag alleine tragen, hat die Erhöhung keine Auswirkung für die Arbeitgeber.

Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung ab 01.01.2022 (mit Ausnahme von Sachsen)

BeitragssatzAG-AnteilAN-Anteil
Allgemeiner Beitragssatz3,05%1,525%1,525%
Beitragssatz für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr3,05% + 0,35% = 3,4%1,525%1,525% + 0,35% = 1,875%

In Sachsen wurde nicht der Feiertag Buß- und Bettag zur Finanzierung der Pflegeversicherung gestrichen. Aus diesem Grund zahlen Arbeitnehmer dort einen Beitragsanteil von 2,025% ihres Bruttolohns (bis zur BBG KV/PV) zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Kinderlose zahlen (2,025% + 0,35%=) 2,375%.

Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung ab 01.01.2022 in Sachsen

BeitragssatzAG-AnteilAN-Anteil
Allgemeiner Beitragssatz3,05%1,025%2,025%
Beitragssatz für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr3,05% + 0,35% = 3,4%1,025%2,025% + 0,35% = 2,375%

Beispiel:

Ein kinderloser Arbeitnehmer (19.10.1983) in Baden-Württemberg besitzt ein monatliches Arbeitsentgelt von 3.000,00 EUR.

Bemessungs-grundlageAG-AnteilAN-Anteil (2021)AN-Anteil (2022)
PV3.000,00 €1,525%45,75 €1,525%45,75 €1,525%45,75 €
PV-Zuschlag3.000,00 €0,25%7,50 €0,35%10,50 €
Gesamt53,25 €56,25 €

Der betroffene Arbeitnehmer zahlt ab dem kommenden Jahr monatlich (56,25 EUR – 53,25 EUR=) 3,00 EUR mehr für die soziale Pflegeversicherung.

Fazit

Vergleicht man die Aufwendungen für die Kindererziehung, ist die zusätzliche Belastung für kinderlose Arbeitnehmer in der gesetzlichen Pflegeversicherung überschaubar. Zudem wird der Beitragszuschlag erstmals seit 2005 erhöht. Zahlreiche Experten hätten sich jedoch eine umfassendere Reform der Pflege gewünscht.

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