Minijob-Grenze soll auf 520 EUR steigen

Minijob-Grenze soll auf 520 EUR steigen

Minijob-Beschäftigungen

Beschäftigungen mit einem regelmäßigen (durchschnittlichen) Monatsentgelt von maximal 450 EUR sind geringfügig entlohnt und somit für den Beschäftigten nur rentenversicherungspflichtig (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV).

Die Rentenversicherungspflicht, von in der Regel 3,6% Arbeitnehmerbeitrag, kann vom Beschäftigten jedoch durch schriftliche Erklärung (Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht) gegenüber dem Arbeitgeber abgewählt werden.

Arbeitgeber führen Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 15% sowie grundsätzlich auch 13% Beitrag zur Krankenversicherung an die Minijobzentrale ab.

Die 15% Rentenversicherungsbeitrag durch den Arbeitgeber begründen geringwertige Rentenansprüche; durch die 13% Krankenversicherungsbeitrag werden jedoch keinerlei Leistungen generiert.

Minijobber müssen auf andere Art einen Krankenversicherungsschutz haben (zum Beispiel im Rahmen einer Familienmitgliedschaftsversicherung oder einer privaten Krankenversicherung, wobei bei einer privaten Krankenversicherung die 13% Krankenversicherungsbeitrag durch den Arbeitgeber entfallen).

In den meisten Fällen führen Arbeitgeber 2% pauschale Lohnsteuer an die Minijobzentrale ab; ansonsten findet eine individuelle Versteuerung nach den ELStAM-Daten statt.

 

Beschäftigungsumfang immer geringer

Die starre Grenze von 450 EUR existiert in unveränderter Höhe bereits seit 1.1.2013. Davor lag die Grenze bei 400 EUR. Da sowohl der Mindestlohn als auch die Tariflöhne bzw. Stundenlöhne stetig gestiegen sind, ist dadurch in den letzten Jahren die mögliche Beschäftigungszeit (Anzahl der Arbeitsstunden) für Minijobber kontinuierlich gesunken.

 

Neuer Mindestlohn und Anhebung der Minijob-Grenze auf 520 EUR

Der Koalitionsvertrag der neuen Ampelregierung sieht eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 EUR vor. Seit 1. Januar 2022 beträgt er 9,82 EUR.

Wie nun Arbeitsminister Hubertus Heil angekündigt hat, soll die Erhöhung bereits ab 1. Oktober 2022 erfolgen. Mit Anhebung des Mindestlohns auf 12 EUR wird gleichzeitig die Minijob-Grenze auf 520 EUR klettern.

Minijobber sollen zukünftig 10 Stunden wöchentlich im Rahmen einer Minijob-Beschäftigung arbeiten können. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden ergibt sich ein Monatsbetrag von 520 EUR (10 Std x 4,33 Wochen x 12 EUR).

Die Entwicklung des Mindestlohns seit Einführung im Jahre 2015 zeigt die folgende Tabelle:

JahrMindestlohn (in EUR pro Std.)
20158,50
20168,60
20178,84
20188,84
20199,19
20209,35
2021 (erstes Halbjahr)9,50
2021 (zweites Halbjahr)9,60
2022 (erstes Halbjahr)9,82
2022 (zweites Halbjahr)10,45
Ab 1. Oktober (geplant)12,00

Anhebung der Midijob-Grenze

Neben der Minijob-Grenze soll auch die Grenze für die sog. Midijobs (Übergangsbereich) erhöht werden. Der Übergangsbereich beginnt momentan bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von 450,01 EUR und endet bei 1.300 EUR. Mit der geplanten Anhebung der Minijob-Grenze auf 520 EUR, wird der Übergangsbereich dann ab 520,01 EUR beginnen und bis 1.600 EUR gelten.

 

Auswirkungen auf die Beschäftigten

Durch die beabsichtigten Anhebungen sowohl der Minijob- als auch der Midijob-Grenze werden deutlich mehr Arbeitnehmer als vorher in diese Bereiche reinfallen. Inwiefern sich diese geplanten Änderungen auf bestehende normale versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auswirken bzw. ob und welche eventuellen Übergangs- oder Bestandsschutzregelungen es in diesem Zusammenhang geben wird, bleibt abzuwarten bis erste Gesetzentwürfe vorliegen und Details beschreiben.



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