Gefährdungsbeurteilung im Bereich des Mutterschutzes

Gefährdungsbeurteilung im Bereich des Mutterschutzes

Anfang August 2023 hat der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) die erste Regel zur Gefährdungsbeurteilung im Bereich des Mutterschutzes veröffentlicht.

Ausschuss für Mutterschutz

Der Ausschuss ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt. Ihm gehören Personen vonseiten der öffentlichen und privaten Arbeitgeber, der Ausbildungsstellen, der Gewerkschaften, der Studierendenvertretungen und der Landesbehörden sowie weitere geeignete Personen, insbesondere aus der Wissenschaft, an. Er berät das Bundesministerium und hat die Aufgabe, praxisgerechte Materialien zu entwickeln, die es Arbeitgebern erleichtern, bei der Umsetzung des Mutterschutzes den jeweils aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.

Gefährdungsbeurteilung im Bereich des Mutterschutzes

Die neue Regel zur Gefährdungsbeurteilung im Bereich des Mutterschutzes soll Arbeitgeber dabei unterstützen, die mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung in der betrieblichen Praxis durchzuführen. Sie gibt dazu ganz konkrete Umsetzungshinweise und fasst alles, was im Kontext der Gefährdungsbeurteilung wichtig ist, übersichtlich zusammen. Sie konkretisiert außerdem die Gestaltung der Arbeitsbedingungen, die Rangfolge der Schutzmaßnahmen sowie die Dokumentation und Information durch die Arbeitgeber. Die Regel bezieht sich auch auf unzulässige Arbeitszeiten und auf unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen.

Ziel der neuen Regel

Ziel der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung ist es, eventuelle Gefährdungen der schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder während ihrer Ausbildung zu ermitteln. Auf dieser Grundlage sollen von Arbeitgebern geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet werden, die es der schwangeren oder stillenden Frau ermöglichen, sicher an der Ausbildung oder am Erwerbsleben teilzuhaben.

Die Regel steht auf dem Internetauftritt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Abruf bereit: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/229382/116d26853e27520a237f638af18cad42/afmu-regel-gefaehrdungsbeurteilung-data.pdf Die Regel hat für die betriebliche Praxis den Charakter einer verbindlichen Umsetzungsvorgabe.

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