Änderungen beim Elterngeld für Geburten ab April 2024

Änderungen beim Elterngeld für Geburten ab April 2024

Beschäftigte, die Nachwuchs bekommen, können die staatliche Leistung Elterngeld in Anspruch nehmen, wenn sie sich nach der Geburt eine Auszeit nehmen und sich um die Betreuung des Kindes kümmern.

Fragen zum Thema Elterngeld werden in dem Kontext auch häufig an die Entgeltabrechnung adressiert. Der Bundestag hat Mitte Dezember 2023 mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz Änderungen beim Elterngeld beschlossen. Die Änderungen sollen für Geburten ab April 2024 greifen und betreffen die Elterngeld-Partnermonate, die häufig von berufstätigen Vätern in Anspruch genommen werden, sowie höherverdienende Arbeitnehmer. Wir geben Ihnen ein Überblick zu den Neuregelungen:

Änderungen bei den Partnermonaten:

Eltern können neben dem regulären Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld zwei zusätzliche Partnermonate erhalten, wenn sich beim anderen Ehepartner bedingt durch die Kinderbetreuung das Einkommen für mindestes zwei Monate mindert. Die insgesamt 14 Monate Basiselterngeld können Eltern bislang nach ihren Wünschen untereinander aufteilen. Für Geburten ab April 2024 werden die Einteilungsmöglichkeiten eingeschränkt.

Basiselterngeld können Eltern dann nur noch für einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes gleichzeitig beziehen. Im zweiten Monat muss der andere Ehepartner die Betreuung des Kindes nach dem 12. Lebensmonat allein sicherstellen, damit ein Elterngeldanspruch für die beiden Partnermonate besteht. Ansonsten können die beiden Partnermonate nicht mehr in Anspruch genommen werden. Mit dieser Änderung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass insbesondere im Geburtsmonat des Kindes beiden Elternteilen die Möglichkeit erhalten bleiben soll, sich gemeinsam um das Kind zu kümmern. Rund 50 Prozent der Väter, die heute Elterngeld beziehen, nehmen dies im ersten Monat nach der Geburt des Kindes in Anspruch.

Eltern von Mehrlingen und Frühchen können weiterhin nach Bedarf und ohne Einschränkung auch gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Mit der Regelung soll eine langfristig partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit und Erwerbstätigkeit beider Elternteile gefördert werden. Beim Partnerschaftsbonus (beide Elternteile reduzieren ihre Arbeitszeit parallel auf 24 bis 32 Wochenstunden für bis zu 4 Monate und kümmern sich gemeinsam um das Kind) gibt es keine Änderungen

Kein Elterngeld für höherverdienende Arbeitnehmer:

Zudem wird die Grenze des zu versteuernden Einkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt,  gesenkt. Für Geburten ab April 2024 und Eltern mit gemeinsamem Elterngeldanspruch wird die Grenze auf 200.000 Euro gesenkt. Für Alleinerziehende wird die Einkommensgrenze auf 150.000 Euro gesenkt. Für Geburten ab April 2025 sinkt die Grenze nochmals auf 175.000 Euro.

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