Änderungen in der Payroll durch das Wachstumschancengesetz

Änderungen in der Payroll durch das Wachstumschancengesetz

Aktueller Stand

Ende Februar hat sich der Vermittlungsausschuss auf folgende Änderungen geeinigt:

  • Für Elektrofahrzeuge, die nach dem 31.12.2023 angeschafft werden, gilt für die Berechnung des geldwerten Vorteils nach der sog. Pauschalwertmethode (1%-Regelung) ein Viertel des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage, wenn dieser maximal 70.000 EUR beträgt (bisher 60.000 EUR).
  • Beginnend mit dem Jahr 2023 wird der anzuwendende Prozentwert zur Bemessung des Versorgungsfreibetrages nicht mehr in jährlichen Schritten von 0,8 Prozentpunkten, sondern nur noch in jährlichen Schritten von 0,4 Prozentpunkten Der Höchstbetrag sinkt ab dem Jahr 2023 um jährlich 30 EUR und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag um jährlich 9 EUR. Gilt ab Veranlagungszeitraum 2023.
  • Der geringere Anstieg des Besteuerungsanteils wird im Bereich des Altersentlastungsbetrags analog geregelt. Mit der Anpassung wird ab dem Jahr 2023 der anzuwendende Prozentsatz nicht mehr in jährlichen Schritten von 0,8 Prozentpunkten, sondern von 0,4 Prozentpunkten stattfinden. Der Höchstbetrag reduziert sich ab dem Jahr 2023 um jährlich 19 EUR anstatt bisher 38 EUR.
  • Arbeitgeber können die Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung mit einem Pauschsteuersatz von 20 Prozent erheben, wenn der steuerliche Durchschnittsbetrag ohne Versicherungssteuer
    100 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigt. Dieser Grenzbetrag wird abgeschafft. Dies greift erstmals für den Lohnsteuerabzug 2024.
  • Die vorgesehene Streichung der sog. Fünftelungsregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren wird erst ab 2025 verwirklicht (war ursprünglich bereits für 2024 geplant).

Nicht verwirklicht wurden folgende ursprünglichen Vorhaben:

  • Anhebung der Verpflegungspauschalen bei beruflichen Auswärtstätigkeiten.
  • Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen.

Bei diesen beiden Punkten bleibt somit alles beim Alten!

Wie geht es weiter?

Der Bundestag hat den Ergebnissen des Vermittlungsauschusses bereits zugestimmt. Die noch erforderliche Zustimmung des Bundesrates soll am 22.03.2024 erfolgen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!



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