Sonderfachinformationen Jahreswechsel Entgeltabrechnung

Sonderfachinformationen Jahreswechsel Entgeltabrechnung

Heute erhalten Sie eine Sonderausgabe unseres Fachinformationsdienstes aufgrund des mit großen Schritten immer näher kommenden Jahreswechsels. Auch in diesem Jahr gibt es wieder einige Neuerungen und Änderungen auf die Sie sich vorbereiten sollten. Zum Beispiel gibt es Veränderungen beim DEÜV-Verahren, dem ELStAM-Verfahren sowie im Lohnsteuertarif. Im folgenden erhalten Sie einen Kurzüberblick über einige bevorstehende Neuerungen. Erfahren Sie die Details in unserem Jahreswechselseminar Entgeltabrechnung.

Lohnsteuer:

Anhebung des Grundfreibetrags, Kinderfreibetrags, Kindergeldes

Der Bundesrat hat am 10.07.2015 dieErhöhung mehrerer steuerlicher Freibeträge bzw. des Kindergeldes sowie den Abbau der kalten Progression
beschlossen. Im Einzelnen gilt folgendes:
  • Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende um 600 EUR auf 1.908 EUR.
  • Für jedes weitere Kind erfolgt eine Anhebung um 240 EUR.
  • Anhebung des Grundfreibetrags auf 8.472 EUR in 2015 bzw. auf 8.652 EUR in 2016.
  • Anhebung des Kinderfreibetrags auf 2.256 EUR in 2015 bzw. 2.304 EUR in 2016;
    der zusätzlich zum Kinderfreibetrag gewährte Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder
    Ausbildungsbedarf in Höhe von 1.320 EUR ändert sich nicht

Die lohnsteuerminderte Wirkung findet mit der Dezemberabrechnung automatisch statt. Es sind keine Rückrechnungen durchzuführen.

ELStAM-Verfahren
Im ELStAM-Verfahren kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale für einen Mitarbeiter nur für ein Dienstverhältnis abrufen. Bei unterschiedlichen Lohnarten (z.B. aktive Bezüge und Firmenrente) kann der Arbeitgeber für einen Bezug manuell die Lohnsteuerklasse VI eingeben.

Die derzeitige Übergangsregelung (BMF-Schreiben) soll durch eine gesetzliche Regelung ersetzt und für 2016 verlängert werden.

Ab 2017 sollen dann während des Kalenderjahres weiterhin getrennte Abrechnungen möglich sein, aber nur wenn

  • zum Jahresende bzw. zum Beschäftigungsende der Arbeitgeber die durch die getrennte Abrechnung entstehenden Differenzen ausgleicht und
  • der Arbeitnehmer mit den getrennten Abrechnungen einverstanden ist.

Digitale Lohnschnittstelle

Ab 2017 soll die Nutzung der digitalen Lohnschnittstelle für die Unternehmen anlässlich von Lohnsteuer-Außenprüfungen verpflichtend werden. Darunter versteht man eine Schnittstellenbeschreibung für den Datenexport aus dem Entgeltabrechnungssystem zur Weiterleitung an den Lohnsteuer-Außenprüfer.

Weiterhin gibt es eine Reihe von neuen BMF-Schreiben, zum Beispiel zur Pauschalierung im Rahmen des § 37b EStG und zum Thema Betriebsveranstaltungen, die wichtige neue Auslegungsfragen behandeln.

Sozialversicherung

5. SGB IV-Änderungsgesetz

Mit diesem Gesetz werden u.a. Vorschläge zur Verbesserung der technischen und organisatorischen Abläufe in den Meldeverfahren beschrieben. In der Unfallversicherung wird es eine neue UV-Jahresmeldung geben und der Papierlohnnachweis wird durch einen elektronischen Lohnnachweis abgelöst.

Künstlersozialversicherung

Die Künstlersozialversicherung rückt immer mehr in den Fokus der Betriebsprüfung in der Sozialversicherung. Es ist ratsam, sich über die Voraussetzungen und Bedingungen der Künstlersozialversicherung genauestens zu informieren.

Wenn Sie mehr über die Neuerungen in einem kleinen überschaubaren Teilnehmerkreis erfahren möchten, laden wir Sie herzlich zu unserem Seminar „Jahreswechsel Entgeltabrechnung“ in München am 14.12.2015 ein. Natürlich ist das oben erwähnte nur ein Ausschnitt. Es werden viele weitere aktuelle Punkte besprochen, wie zum Beispiel Entwicklungen in der gesetzlichen Rente und Erfahrungen mit dem Mindestlohn.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich unter info@lohnakad.de oder per Telefon 07261-4021915 zur Verfügung.



Mit unseren Seminar-News informieren wir Sie über Neuerungen in der Entgeltabrechnung und unsere kommenden Seminartermine.