Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Verpflichtender Start für Arbeitgeber ab 01. Januar 2023

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Verpflichtender Start für Arbeitgeber ab 01. Januar 2023

Bald ist es so weit: Der elektronische Abruf der Arbeitsunfähigkeitsdaten von Arbeitnehmer:innen bei den Krankenkassen wird für Arbeitgeber verpflichtend.

Der Start des elektronischen Abrufverfahrens hatte sich in den letzten Monaten mehrfach verzögert. Zuletzt wurde der verpflichtende Starttermin vom 01. Juli 2022 auf den 01. Januar 2023 verschoben. Hintergrund sind Verzögerungen beim Aufbau der technischen Infrastruktur für die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) in den Arztpraxen – auch bedingt durch die Corona Pandemie.

Grundlage für das elektronische Abrufverfahren für Arbeitgeber ist die flächendeckende Umsetzung der eAU. Seit dem 01. Oktober 2021 gibt es für die behandelnden Ärzt:innen die Pflicht, die eAU zu nutzen und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen digital an die Krankenkassen zu übermitteln. Arztpraxen, die jedoch noch nicht entsprechend technisch ausgestattet waren und Probleme beim Aufbau der Infrastruktur hatten, konnten aufgrund einer Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2022 das bisherige Papierverfahren nutzen.

Arbeitgeber erhalten seit dem 01. Juli 2022 keinen gelben Schein mehr

Seit dem 01. Juli 2022 wird das eAU-Verfahren von allen Arztpraxen verpflichtend umgesetzt. Das hat zur Folge, dass auch die bekannten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform (Muster 1, gelber Schein) nicht mehr ausgestellt werden dürfen. Patient:innnen bekommen aber bis Jahresende zunächst weiterhin einen Papierausdruck. Das ist auch für Arbeitgeber wichtig, weil der Papierausdruck als Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit heranzuziehen ist.

Gut vorbereitet in den Start des elektronischen Abrufverfahrens 

Auf der eAU setzt ab dem 01. Januar 2023 das verpflichtende elektronische Abrufverfahren für Arbeitsunfähigkeitsdaten für Arbeitgeber auf. Dieses Verfahren ermöglicht es Arbeitgebern, den Beginn und die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit von gesetzlich versicherten Arbeitnehmern elektronisch direkt bei den Krankenkassen abzufragen. Die Nachweispflicht der Arbeitnehmer:innen entfällt.

In unserem neuen Online-Seminar zum elektronischen Abrufverfahren erfahren Sie in kompakter und verständlicher Form alles, was für Sie im Zusammenhang mit Ihrer praktischen Tätigkeit wichtig ist. Zudem geben wir Ihnen einen Einblick, wie sich die eAU auf die Anzeige- und Nachweispflichten für Arbeitnehmer:innen auswirkt und informieren sie über praxisrelevante Themen rund um die Entgeltfortzahlung bei Krankheit von Arbeitnehmer:innen und die Erstattung dieser Aufwendungen im AAG-Verfahren.

Das neue eAU-Verfahren in der Entgeltabrechnungspraxis



Mit unseren Seminar-News informieren wir Sie über Neuerungen in der Entgeltabrechnung und unsere kommenden Seminartermine.