Auswirkungen des dritten Steuerentlastungspakets auf die Entgeltabrechnung

Auswirkungen des dritten Steuerentlastungspakets auf die Entgeltabrechnung

Vor wenigen Tagen hat die Ampel-Koalition das dritte Steuerentlastungspaket beschlossen. Eine Reihe von Neuregelungen soll dafür sorgen, dass die Menschen in Deutschland finanziell entlastet werden, um die gestiegenen Energiepreise und allgemeinen Preissteigerungen ein Stück weit zu kompensieren.

Einige der geplanten Maßnahmen haben auch direkten Einfluss auf die Entgeltabrechnung. Unter anderem sind folgende Eckpunkte beschlossen worden:

 

  • Um eine Steuererhöhung aufgrund der kalten Progression zur verhindern, sollen die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst werden. Danach ist zum 1.1.2023 auch eine Anhebung des Grundfreibetrags um 285 EUR auf 10.632 EUR vorgesehen (für 2024 eine weitere Anhebung um 300 EUR).

 

  • Die bis Ende 2022 bereits verlängerte Home-Office Pauschale soll unbefristet verlängert und attraktiver werden.

 

  • Die volle Absetzbarkeit der Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung soll bereits zum 01.01.2023 und somit zwei Jahre früher als ursprünglich geplant, eintreten.

 

  • Arbeitgeber sollen ihren Arbeitnehmern eine „Inflationsausgleich-Prämie“ bis zu 3.000 EUR steuer- und sozialabgabenfrei auszahlen können.

 

  • Die Obergrenze für den Übergangsbereich (Midijobs) wird zum 01.10.2023 von bisher 1.300 auf 1.600 EUR steigen und zwar als Konsequenz des Anstiegs der Grenze für geringfügig entlohnte Beschäftigte von 450 EUR auf 520 EUR. Nun wurde beschlossen, diese Obergrenze ab 01.01.2023 sogar auf 2.000 EUR anzuheben.

 

  • Rentner sollen zum 01.12.2022 eine einmalige Energiepreispauschale von 300 EUR von der Rentenversicherung erhalten. Sie waren bei der ersten Pauschale für Berufstätige „vergessen“ worden.

 

  • Studierende und Berufsfachschüler sollen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 EUR erhalten.

 

  • Die Sonderbestimmungen für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld sollen über den 30.09.2022 hinaus verlängert werden.

 

  • Als Nachfolger des 9-Euro-Tickets soll ein bundesweites Nahverkehrsticket eingeführt werden. Der Preis hierfür soll zwischen 49 und 69 EUR liegen.


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