Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in der betrieblichen Praxis

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in der betrieblichen Praxis

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) etabliert sich zunehmend in der betrieblichen Praxis. Das zeigen die Daten des GKV-Spitzenverbandes, der den Regelbetrieb im Verfahren zwischen den Arbeitgebern und den Krankenkassen im 1. Quartal 2023 ausgewertet hat.

Deutliche Zunahme der eAU-Nutzung

Seit der verpflichtenden Einführung des eAU-Abrufverfahrens zum 01. Januar 2023 haben Arbeitgeber bereits 21,6 Millionen digitale Krankmeldungen ihrer Arbeitnehmer abgerufen. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2022 waren es 5,9 Millionen eAU, die Arbeitgeber im Rahmen der freiwilligen Pilotierung abgerufen haben. Nach einem massiven Anstieg im Laufe des vergangenen Jahres stieg die Abrufquote durch Arbeitgeber von Januar bis März 2023 noch einmal um 60 Prozent. Die Reaktionszeiten der Krankenkassen auf die Anfragen der Arbeitgeber sind schnell und die Fehlerquote in der Meldekette von den Ärztinnen und Ärzten zu den Krankenkassen und in der weiteren Folge zu den Arbeitgebern sehr gering.

Auch der digitale Versand von Ärztinnen und Ärzten an Krankenkassen zeigt, wie die eAU in der Praxis verankert ist: Allein im März 2023 wurden 12,9 Millionen eAU versandt, 13 Prozent mehr als im Februar. Praxen sind bereits seit Juli 2022 verpflichtet, Krankmeldungen digital auszustellen.

eAU ermöglicht genaueren Blick auf Krankenstand und verbessert Datenlage für Vorerkrankungsanfragen

Bislang konnte die Gesamtzahl der Krankmeldungen in Deutschland nur grob geschätzt werden. Es gab eine Dunkelziffer, weil Arbeitnehmer insbesondere bei kurzen und akuten Erkrankungen teilweise keinen Nachweis ihrer Krankmeldung bei der Krankenkasse eingereicht haben. In den Statistiken fehlten diese Krankmeldungen. Im Allgemeinen geht man bisher von rund 70 bis 80 Millionen Bescheinigungen pro Jahr aus. Legt man diese Annahme zugrunde, ist mit rund 3 Millionen eAU, die wöchentlich von ärztlichen Praxen an Krankenkassen gehen, bereits heute der überwiegende Anteil der Krankmeldungen digital und übertrifft die bisher angenommene Anzahl der Krankmeldungen.

Das eAU-Verfahren hat daher auch den Vorteil, dass Krankmeldungen künftig vollständiger erfasst werden. Das bringt Arbeitgebern mit Blick auf die Anrechnung von Vorerkrankungen bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Vorteile, weil die Krankenkassen über eine vollständige Datenlage zu den Vorerkrankungen verfügen und die Vorerkrankungsanfragen der Arbeitgeber über den Datenaustausch Entgeltersatzleistungen zum einen nicht wie in der Vergangenheit häufig ins Leere laufen und zum anderen von den Krankenkassen schnell beantwortet werden können.

eAU-Verfahren wird weiter ausgebaut

Ab 1. Januar 2024 können auch Arbeitsagenturen von der eAU profitieren und die Krankmeldungen von Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, digital erhalten. Zudem hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass Krankenkassen ab 2025 auch Reha-Zeiten digital zur Verfügung stellen. Weitere Bescheinigungen und Nachweise, die aktuell noch in Papierform bei den Arbeitgebern eingereicht werden müssen, sollen perspektivisch ebenfalls in das eAU-Abrufverfahren integriert werden.

Unsere Seminare

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 Das eAU-Verfahren und EEL-Verfahren in der Entgeltabrechnungspraxis

 Engeltfortzahlung bei Krankheit in der Entgeltabrechnung

 (eAU) Elektronisches Arbeitsunfähigkeitsverfahren mit SAP HCM



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