Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung: Qualifizierungsgeld

Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung: Qualifizierungsgeld

Der Strukturwandel, unter anderem bedingt durch die Digitalisierung, die ökologische Transformation und die demographische Entwicklung, ist in aller Munde und stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar.

Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung

Die Bundesregierung hat darauf reagiert und am 17. Juli 2023 das „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ verabschiedet. Mit dem Gesetz wird ab dem 01. April 2024 das Qualifizierungsgeld als neue Förderleistung der Bundesagentur für Arbeit eingeführt. Alternativ zu den bisherigen Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit soll das Qualifizierungsgeld unterstützen, wenn der Verlust von Arbeitsplätzen durch den Strukturwandel droht, die Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden aber durch gezielte Weiterbildungen nachhaltig weiterbeschäftigen können.


Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld

Das neue Qualifizierungsgeld kann unabhängig von der Betriebsgröße, dem Alter oder der bisherigen Qualifikation der Mitarbeitenden gewährt werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Mitarbeitenden für die Weiterbildung freistellt und die Weiterbildungskosten in voller Höhe übernimmt. Darüber hinaus muss eine explizite Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag geschlossen werden, der die strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarfe, die damit verbundenen Perspektiven der Arbeitnehmer für eine nachhaltige Beschäftigung im Betrieb und die Inanspruchnahme des Qualifizierungsgeldes im Betrieb regelt.


Das Qualifizierungsgeld soll das Arbeitsentgelt ersetzen, das durch die Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an einer strukturwandelbedingten Weiterbildung entfällt. In Anlehnung an die Regelungen zum Kurzarbeitergeld beträgt es für Mitarbeitende mit Kind, die deshalb Anspruch auf den erhöhten Leistungssatz beim Arbeitslosengeld haben würden, 67 %. Für die übrigen Mitarbeitenden 60 %.

Beantragung des neuen Qualifizierungsgeldes

Die Beantragung erfolgt bei der Bundesagentur für Arbeit in einem ähnlichen Prozess wie beim Kurzarbeitergeld. Das Qualifizierungsgeld ist bei einem positiven Leistungsentscheid vom Arbeitgeber zu berechnen und auszuzahlen.
Auch während des Bezuges von Qualifizierungsgeld gelten mit Blick auf gewährte Zuschüsse und die Beurteilung der Beitragspflicht in der Sozialversicherung die für das Kurzarbeitergeld maßgebenden Regelungen. Es fallen Arbeitgeberbeiträge zur Kranken-, Pflege-, und Rentenversicherung aus dem fiktiven Arbeitsentgelt während des Qualifizierungsgeldbezuges an.


Passendes LOHNAKAD Seminar

In unserem neuen Webinar „Das neue Qualifizierungsgeld“ erhalten Sie kompakt aufbereitet alle praxisrelevanten Informationen zur neuen Förderleistung. Melden Sie sich gleich an.

Das neue Qualifizierungsgeld



Mit unseren Seminar-News informieren wir Sie über Neuerungen in der Entgeltabrechnung und unsere kommenden Seminartermine.